Aufreger WFF: Pensionen wertgesichert – Sanierung geglückt

Um die Jahrhundertwende geriet der Wohlfahrtsfonds NÖ in bedrohliche Schieflage. Mit Konsequenz, Hirnschmalz, Opfer und Weitblick gelang es ihn, zu sanieren. Dr. Max Wudy von Hausarzt:konkret war maßgeblich an der Restrukturierung des Fonds beteiligt: „Ab 2023 werden die Pensionen wieder valorisiert. Der Fonds steht nun auf einem gefestigten Fundament. Ich bin froh, dass mich der WFF überlebt und nicht ich ihn.“

Wenige kennen sich damit aus, viele reden darüber: Der Wohlfahrtsfonds der Ärzte (WFF), die standeseigene, gesetzlich vorgeschriebene, zusätzliche Pensionsvorsorge. Dabei ist die Ausgeglichenheit durch Einnahmen, also Beiträge der aktiven Ärzteschaft und die Ausgaben, die Pensions- und diversen Unterstützungszahlungen an die Leistungsberechtigten, eine Prämisse.

Sanierung war unumgänglich

Der WFF war in den beginnenden 2000er-Jahren durch Misswirtschaft bereits abgetretener Verantwortungsträger und wegen viel zu hoher, weil unrealistischer, Pensionsversprechen in finanzielle Schieflage geraten. Der Schaden ging in die Millionen Euro. Eine grundlegende Sanierung war unumgänglich.

Wudy: Sanierung ist gelungen!

„12 Jahre hat es gebraucht, um den WFF über eine nachhaltige Pensionsreform zu stabilisieren und die Pensionszahlungen an die Ärzte zu garantieren“, erklärt Max Wudy, stellvertretender Vorsitzender im Verwaltungsausschuss im WFF. Die Deckungssumme des Fonds lag im Jahre 2009 unter einem Prozent. „Nun befindet er sich bei 70 Prozent, mit stillen Reserven sogar höher“, zeigt sich Wudy erfreut.

Alle leisteten Beitrag

Dafür mussten auch Opfer gebracht werden. So wurde etwa das Pensionsalter angehoben und die Höhe der Grundrente reduziert. Ebenso der sogenannte Verrentungsfaktor bei der Zusatzleistung. Außerdem wurde ein gedeckelter Pensionssicherungsbeitrag eingeführt.

Gerichte gaben WFF-Sanierern recht

Dabei wäre die Sanierung wegen einiger Pensionsempfänger, die sich gegen die notwendig gewordenen Pensionssicherungsbeiträge gerichtlich wehrten, fast gescheitert. Sie blitzten sowohl beim Verfassungsgerichtshof, beim Verwaltungsgerichtshof und beim Landesverwaltungsgericht ab. Der Schlusspunkt wurde erst 2021 vom Verwaltungsgerichtshof gesetzt und die erfolgten Sanierungsmaßnahmen als gerechtfertigt bestätigt.

Versorgung der Ärzte gesichert

“Nicht auszudenken, wären die Beschwerdeführer erfolgreich gewesen“, meint Wudy. „Man hätte die Pensionssicherungsbeiträge für zwölf Jahre, in etwa 50 Mio Euro, an 1.600 Ärzte in Pension rücküberweisen müssen“. Die Leidtragenden wäre die aktive Ärzteschaft gewesen, in Niederösterreich etwa 8.300. Sie wären erneut von harten Sanierungsmaßnahmen betroffen gewesen, die erst nach vielen Jahren gegriffen hätten. Mit Weitblick und Geduld ist es uns gemeinsam gelungen, die Versorgung der Ärzteschaft zu sichern.

Ungerechtigkeit verhindert

Andere, die anteilsmäßig weniger Beiträge eingezahlt haben, hätten auf Kosten der Jungen eine unverhältnismäßig höhere Pension erhalten. „Das wäre ungerecht gewesen“, resümiert Wudy. Zudem: „Die errechnete Unterdeckung des Fonds wäre mit 230 Mio Euro eine Katastrophe gewesen“.

Beiträge steuerlich voll absetzbar

Derzeit zahlen Ärzte einen Teil ihres Umsatzes als Beitrag in den WFF. Dabei werden noch Freibeträge berücksichtigt. Dieser Beitrag ist zu 100% steuerlich absetzbar. Zu bedenken dabei ist, dass die Steuerbelastung zum Zeitpunkt der Einzahlung meist höher ist als bei Pensionsbezug. Ab 2023 werden die Pensionen aufgrund der geschaffenen Stabilität des WFF endlich wieder valorisiert, freut sich Wudy für die Ärzteschaft. Der Fonds weist eine beachtliche Bilanzsumme von etwa 600 Mio Euro auf und „steht damit auf gesunden Beinen“.

„Ich bin froh, dass mich der Wohlfahrtsfonds überlebt und nicht ich ihn“, zeigt sich Wudy erleichtert.

Forderung nach Abschaffung des WFF ist unseriös und Populismus

Übrigens: Jedes Bundesland hat verpflichtend einen Wohlfahrtsfonds zu führen. Das entspricht den Bestimmungen des Ärztegesetzes. Eine von Populisten immer wieder an die Ärztekammer herangetragene Forderung nach einer Abschaffung des WFF, ist daher sinnlos.

(wp/14MAR2022)

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