Angesichts der heraufdräuenden Impfpflicht gegen das Corona-Virus suchen viele notorische Impfgegner Wege, von dieser ausgenommen zu werden. So manche versuchen dieser Tage über Hausärzte an Atteste zu gelangen, die ihnen aus gesundheitlichen Gründen eine Impfbefreiung bescheinigen. „Der Druck der 30 Prozent Ungeimpften auf die Hausärzte steigt derzeit“, erklärt Hausarzt Max Wudy.

Befangenheit muss vermieden werden

„Es ist aber nicht Aufgabe der Hausärzte, Impfverweigerern negative Impfatteste auszustellen“, so Dr. Wudy. Durch das oft vertrauensvolle Verhältnis zwischen Arzt und Patienten käme es im Falle der Erstellung eines medizinischen Gutachtens zu einer Befangenheit seitens des Arztes.

Hochemotionale Impfverweigerer

Da kein Arzt Gefälligkeitsgutachten ausstellen könne, müsse hochemotionalisierten Impfverweigerern unter der eigenen Patientenschaft in der Folge ziemlich strikt und abschlägig begegnet werden. Bereits jetzt gebe es häufig unangenehme Situationen mit aggressiven Patienten die Forderungen an die Ärzte stellen, heißt es aus Kreisen der Hausärzte.

Gutachten nur amtlicherseits!

„Gutachten zur Impfbefreiung sollen ausschließlich Chefärzte der Krankenkassen oder Amtsärzte ausstellen“, schlägt der erfahrene Arzt vor. Diese sind weder einem öffentlichen noch  wirtschaftlichen Druck ausgesetzt.

Wudy zieht eine Parallele zum Führerscheingesetz: Als Arzt darf man niemandem ein Gutachten über die Fahreignung ausstellen, wenn der Proband innerhalb der letzten fünf Jahre Patient in der eigenen Ordination war. *)

Gehacktes Impfmeldesystem

Dieser Tage wurde bekannt, dass Impfgegner vermutlich auch nicht davor zurückschrecken das EMS (Epidemiologischen Meldesystem) zu hacken, um sich über fingierte Einträge eine Befreiung von der Impfpflicht illegal zu sichern. Siehe STANDARD-Artikel hier

Wenige Impfausschließungsgründe

Grundsätzlich verlangt Wudy vom Gesetzgeber eine „exakte Diagnoseliste“, also Richtlinien, anhand derer man eine Impfbefreiung attestiert. Etwa bestimmte Allergien gegen einen Impfstoff. Wobei eine Allergien gegen einen einzelnen Impfstoff nicht automatisch einen anderen Impfstoff ausschließt. Derzeit gibt es nur wenige schwerwiegende Ausschließungsgründe von der Impfung. Darunter zählten etwa Organ- oder Stammzellentransplantationen oder akute Schübe schwerer Autoimmunerkrankungen.

*) Der sachverständige Arzt/die sachverständige Ärztin darf keine Person untersuchen, die er/sie, ausgenommen im Vertretungsfall, in den letzten fünf Jahren vor der Untersuchung regelmäßig betreut hat (§ 22 Abs. 3 FSG-GV).

(wp/17DEZ2021)

Foto: Dr. Max Wudy im Videogespräch (wp)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.