„Was ist los in der Kurie der niedergelassenen Ärzte in Niederösterreich?“, fragt man sich nicht nur in der Ärzteschaft. Wichtigen Stellenplangesprächen mit der Gesundheitskasse folgt ein Chaos an Absagen und Einladungen zu Kurienversammlungen. Notwendige Diskussionen vor den Beschlüssen werden verhindert. (Kurzversion)
Aus unerfindlichen Gründen sagte Kurienobfrau Dr. Martina Hasenhündl die Kurienversammlung am 21. Dezember ab. Obwohl am gleichen Tag eine außerordentliche Vollversammlung in der Ärztekammer stattfand und die anwesenden Delegierten aus Niederösterreich im Anschluss gleich in die Kurienversammlung hätten wechseln können. Außerdem war Mittwoch, also „Kammertag“. An diesem Wochentag ist das Kammerverwaltungspersonal bis in die Abendstunden anwesend, wofür keine Überstunden und somit zusätzliche Kosten anfallen.
Beschlüsse ohne Diskussion
Statt der von ihr abgesagten Präsenzsitzung in der Kammer wollte die Kurienobfrau Entscheidungen ohne Diskussion, nämlich mittels Umlaufbeschluss herbeiführen. Sie ließ ein Konvolut an Anträgen versenden. Fehlende Unterlagen wurden zu spät nachgereicht. Aufgrund dieses Tohuwabohus lehnten die Delegierten die Durchführung des Umlaufbeschlusses mehrheitlich ab.
Unmöglicher Termin
Es erging eine neuerliche Einladung zur Kurienversammlung für den 10. Jänner. Zwei Tage nach den Weihnachtsurlauben mit vollen Wartelisten in den Ordinationen und ein Dienstag, an dem viele Ärzte und Ärztinnen Nachmittags- und Spätordinationen anbieten. Zudem muss dienstags das Kammerpersonal außertourlich verpflichtet werden, was unnötige Zusatzkosten bedeutet!
Keine Beschlussfähigkeit
Es kam, was kommen musste: Die Anzahl der anwesenden Kammerräte war zu gering, die Beschlussfähigkeit nicht gegeben. Statt die Einladungspolitik der Kurienspitze zu hinterfragen, wurde in sozialen Medien von einschlägiger Seite den Kammerräten Arbeitsverweigerung, Boykott und mangelndes Demokratieverständnis unterstellt.
Keine Präsenzsitzung – Kurienobfrau will erneut Umlaufbeschluss
Um die gesetzlichen Fristenläufe einzuhalten, einigten sich Ärztekammer und Gesundheitskassa auf den 18. Jänner 2023 als neuen Termin für Stellenausschreibungen im niedergelassenen Bereich. In einer davor stattfindenden Kurienversammlung müssten die dafür nötigen Beschlüsse gefasst werden. Aber: Die Kurienobfrau will wieder keine Sitzung unter persönlicher Präsenz der Delegierten abhalten. Unklar ist, warum? Stattdessen setzt Doktorin Hasenhündl erneut auf einen Umlaufbeschluss mit teilweise rechtswidrigen Anträgen, denen die im Ärztegesetz vorgesehene Dringlichkeit fehlt.
Missstimmung unter Ärzten
Dass sich aufgrund des ungewöhnlichen Vorgehens der Kurienspitze Missstimmung unter den Delegierten und Teilen der Ärzteschaft breit macht, ist wenig verwunderlich. (wp/JAN2023/Hausarzt:konkret)
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LANGVERSION „Chaos in der Kurie“ für Interessierte mit genauen Daten
Noch während der routinemäßigen Stellenplangespräche *) am 7. Dezember 2022 mit der ÖGK soll Kurienobfrau Martina Hasenhündl angekündigt haben, die bereits am 16. Dezember für den 21. Dezember fixierte Kurienversammlung abzusagen. Dabei wäre diese dringend für Beschlüsse zu den von Gesundheitskasse und Ärztekammer vorgesehenen Stellenbesetzungen notwendig gewesen. Gerade auch deshalb, da bei vielen Entscheidungen eine eingehende Diskussion erforderlich ist. Die offizielle Absage im Namen der Kurienobfrau erfolgte dann jedoch erst am 14. Dezember durch das Büro der niedergelassenen Ärztevertretung NÖ. Und zwar ohne nachvollziehbare Begründung (**)siehe Text unten). Stattdessen sollte alles auf einen sogenannten Umlaufbeschluss reduziert werden.
Volles Haus – keine Sitzung?
Dabei wären am vorgesehenen Sitzungstag, also am 21. Dezember, die Delegierten vermutlich vollzählig anwesend gewesen. Immerhin war es der Tag einer außerordentlichen Vollversammlung in der Ärztekammer. Nicht nur eine passende Synergie sondern auch Mittwoch „der Kammertag“. Volle Belegschaft in der Verwaltung bis in die Abendstunden. So sind auch die Dienstverträge des Kammeramtes gestaltet. Für nicht am Kammertag stattfindende Sitzungen fallen hingegen Überstunden in nicht unbeträchtlicher Höhe an.
Unterlagen fehlen
Zeitgleich wurde ein Konvolut an Anträgen versandt, mit dem Ersuchen um Bearbeitung/Rücksendung bis 10. Jänner 2023. Wesentliche, zur Entscheidung essentielle Unterlagen fehlten und mussten nachgefragt werden. Als die fehlenden Unterlagen am 20.12. nachgereicht wurden, waren bereits 10 Rückmeldungen aus der Delegiertenschaft eingegangen.
Umlaufbeschluss abgelehnt
Es war zu erwarten: Der Umlaufbeschluss wurde deshalb mehrheitlich abgelehnt. Mutmaßlich unter Missachtung der zahlreichen Begründungen der Ablehnung, erfolgte am 3. Jänner 2023 eine Einladung zu einer Kuriensitzung für den 10. Jänner um 18 Uhr. Wieder ein Fehlschlag: Die meisten Delegierten haben Mittwoch den Kammertag als möglichen Sitzungstag geblockt. Der 10.01. war jedoch ein Dienstag. Zusätzliche Kosten für erhebliche Überstunden des Kammerpersonals waren damit vorprogrammiert.
Viele Ärztinnen und Ärzte haben zudem Nachmittags- und Spätordination und am zweiten Tag nach den Weihnachtsurlauben eine mehr als volle Warteliste in ihren Ordinationen. Nicht wenige weilten selbst noch im lange geplanten Urlaub.
Unmut über Unterstellungen
Keine guten Voraussetzungen für eine Kurienversammlung. Die Folge: Zu wenig anwesende Kammerräte – daher keine Beschlussfähigkeit möglich. Dass den Abwesenden von mancher Seite Boykott, Arbeitsverweigerung und mangelndes Demokratieverständnis in sozialen Medien unterstellt wurde, vergrößerte den in der letzten Zeit entstandenen Spalt zwischen Kurienspitze der Niedergelassenen einerseits und der Mehrzahl der gewählten Mandatare sowie der Basis andererseits.
Diskussion unerwünscht?
Generell: Umlaufbeschlüsse sind, wenn sie von intensiver Diskussion über Videokonferenzen begleitet werden, ein probates Mittel, eher schwierige Zeiten zu überbrücken. Zum Beispiel wurde dies in intensiven pandemischen Akutphasen erfolgreich praktiziert. „Allerdings gab es in dieser Zeit keinen einzigen Umlaufbeschluss, ohne dass vorab eine eingehende Diskussion per Videokonferenzmedien stattgefunden hätte“, berichten Zeugen.
Kurienobfrau vermeidet Diskussion
Warum die Vizepräsidentin der Ärztekammer, Martina Hasenhündl, intensive Diskussionsprozesse gerade über die Stellenplan-Angelegenheiten verweigert, wird sie vermutlich noch erklären, heißt es seitens einiger Funktionäre.
Vorgeschriebene Fristenläufe
Damit ist es jedoch nicht getan: Denn die Ausschreibungen für die gemeinsam von ÖGK und Ärztekammer beschlossenen Stellenpläne im Bereich der Niedergelassenen müssen fristgerecht erfolgen. In diesem Fall war die Frist mit 15. Jänner 2023 festgesetzt. Davor allerdings muss die Kurienversammlung, ebenfalls wie die Gremien der ÖGK ihre gesetzlich vorgesehene Zustimmung dazu geben. Ohne diese wären die Ausschreibungen rechtswidrig und daher anfechtbar.
Kritische Stimmen zur Kurienführung werden mehr
Nach intensiven Gesprächen zwischen den Büros der Ärztekammer und der Gesundheitskasse konnte man sich auf einen neuen Termin für die Ausschreibungen einigen: 18. Jänner 2023.
Erneut will Kurienobfrau Hasenhündl zu keiner Kurienversammlung einladen, sondern setzt auf einen neuen Umlaufbeschluss, erweitert mit teilweise rechtskritischen Anträgen, denen die im Ärztegesetz vorgesehene Dringlichkeit fehlen.
Dass sich angesichts dieses Tohuwabohus kritische Stimmen über die Führung der Kurie der niedergelassenen Ärzte mehren, ist die logische Folge.
*) Stellenplan(gespräche): Die Ausschreibung für ärztliche Kassenstellen richtet sich nach den Stellenplänen in den einzelnen Bundesländern, die ein Teil des jeweiligen Gesamtvertrags sind. Die Anzahl und Verteilung der Arztstellen richten sich nach dem regionalen Bedarf. Planungskriterien dafür sind z. B. die Einwohnerzahl, die regionale Nachfrage nach Leistungen, die Verkehrsanbindung bzw. die Pendlerzahl und andere regionale Gegebenheiten. Die Entscheidung über die Verortung der Stellen bzw. die Schaffung neuer Stellen treffen die ÖGK und die jeweils zuständigen Ärztekammern bzw. Zahnärztekammern gemeinsam. (Quelle: ÖGK)
**) „In Zusammenschau mit der an diesem Tag für 14 h anberaumten außerordentlichen Vollversammlung der Ärztekammer für NÖ wird von der Möglichkeit zur Durchführung eines Umlaufbeschlusses über einen Vorgriff auf die „Kleinen Kassen“ (Dr. Vorname, Nachname, Ort**) sowie über die Ergebnisse des vorige Woche stattgefundenen Stellenplangespräches mit der ÖGK-NÖ Gebrauch gemacht.“ (Name und Ort sind bekannt, obliegen aber dem Datenschutz, wurde von der Redaktion geändert.)